28. April 2025

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Der staatliche Zuschuss für die Dämmung des Hauses wird jeder erhalten, der einen Antrag stellt

Die Pressekonferenz des Premierministers der Slowakischen Republik, Robert Fico, und des Staatssekretärs des Ministeriums für Verkehr, Bau und regionale Entwicklung, František Palko, im Park an der Komárovska-Straße in Podunajské Biskupice in Bratislava. Thema war die Umsetzung der Maßnahme aus dem zweiten Regierungssozialpaket für die Menschen – die Wärmedämmung.

Jeder, der beim Staat einen Antrag auf einen Zuschuss für die Dämmung eines Einfamilienhauses stellt, sollte diesen erhalten. Dies erklärte heute Premierminister Robert Fico (Smer-SD) auf der Pressekonferenz in Bratislava, bei der er im Park vor Einfamilienhäusern symbolisch das Erfüllen einer weiteren Maßnahme des zweiten sozialen Pakets der Regierung abhakte. Sollte das Interesse der Menschen an dem staatlichen Zuschuss die vorgesehenen 30 Millionen Euro übersteigen, wird die Regierung diese Mittel laut Fico aufstocken.

„Falls sich herausstellt, dass die Nachfrage größer ist, werden wir nach finanziellen Mitteln suchen. Wir wollen niemanden diskriminieren. Jeder, der die Bedingungen erfüllt und einen Antrag auf Rückerstattung eines Teils der Kosten für die Dämmung stellt, sollte dieses Geld erhalten“, versicherte Fico. „Bisher sind es 30 Millionen Euro, wenn sich herausstellt, dass die Nachfrage größer ist, werden wir dieses Paket aufstocken“, kündigte er an.

Premierminister erinnerte daran, dass das Parlament in diesen Tagen die Novelle des Gesetzes über Zuschüsse für den Wohnungsbau verabschiedet hat, die im Januar in Kraft tritt. Der Zuschuss ist für die Verbesserung der energetischen Effizienz von Einfamilienhäusern durch die Dämmung der Außenwände, Dächer, Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie den Austausch von Fenstern und Türen vorgesehen. Insgesamt plant der Staat, bis zu 30 % der Kosten zu übernehmen, höchstens jedoch 6.000 Euro, und zusätzlich können 500 Euro für die Projektdokumentation und den Energieausweis beantragt werden.

Anspruch auf den Zuschuss haben Eigentümer von Einfamilienhäusern auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, die ausschließlich zum Wohnen genutzt werden und seit mindestens 10 Jahren bewohnt sind. Die gesamte Nutzfläche eines einstöckigen Hauses darf maximal 150 Quadratmeter (m2) betragen, bei mehrstöckigen Häusern ist die Grenze auf 250 m2 festgelegt. Auch diejenigen, die in diesem Jahr mit der Dämmung begonnen haben, können einen Antrag stellen.

„Diese Maßnahme soll nicht nur einmalig dazu beitragen, den Menschen zu helfen, ihre Einfamilienhäuser zu dämmen und dadurch finanzielle Mittel für Energieeinsparungen zu gewinnen. Wir erwarten von dieser Maßnahme auch, dass sie das Wirtschaftswachstum unterstützt, nicht nur in Bezug auf die Herstellung der entsprechenden Isoliermaterialien, Türen, Fenster, sondern sicherlich auch für Unternehmen, insbesondere kleine, die in ganz Slowakei relativ schnell Aufträge ähnlicher Art erhalten können“, erklärte Fico.

Details zur Antragstellung für den Zuschuss plant das Ministerium für Bauwesen, Verkehr und regionale Entwicklung im Oktober auf seiner Website zu veröffentlichen.

Die oppositionelle KDH erklärte in ihrer Reaktion, dass sie das Programm zur Dämmung von Einfamilienhäusern als Teil einer systematischen Lösung für Energieeinsparungen in Haushalten unterstütze und diese Lösung auch im Parlament unterstützen werde. „Leider kommt die Regierung von Robert Fico mit dieser unsystematischen Maßnahme nur wenige Monate vor den Wahlen. Wenn der Premierminister es ernst gemeint hätte mit der Unterstützung der Dämmung von Einfamilienhäusern, hätten die Haushalte bereits mindestens drei Jahre lang mehrere Tausend Euro an Energiekosten sparen können“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bewegung, Ján Hudacký.

Quelle: TASR (28. September 2015, teraz.sk)

Ergänzt:

Zweck der staatlichen Zuschüsse für die Dämmung

Der Zuschuss dient der Verbesserung der energetischen Effizienz von Einfamilienhäusern durch bauliche Maßnahmen wie der Dämmung der Außenwände, des Daches, der Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie dem Austausch von bestehenden Fenstern und Türen (weiterhin „Dämmung des Einfamilienhauses“ genannt).

Wer und für welches Einfamilienhaus kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person mit dauerhaftem Wohnsitz in der Slowakischen Republik, die Eigentümer eines Einfamilienhauses ist (weiterhin „Antragsteller“ genannt).

Der Zuschuss kann für die Dämmung eines Einfamilienhauses gewährt werden, das

  1. mindestens zehn Jahre vor der Durchführung der Dämmung des Einfamilienhauses in Gebrauch genommen wurde,
  2. eine Gesamtfläche von höchstens 150 m2 bei einem einstöckigen Einfamilienhaus oder 250 m2 bei einem mehrstöckigen Einfamilienhaus aufweist,
  3. sich auf dem Gebiet der Slowakischen Republik befindet,
  4. ausschließlich zum Wohnen genutzt wird,
  5. und für dessen Dämmung keine Unterstützung aus Mitteln des Staatlichen Wohnungsentwicklungsfonds oder Zuschüsse zur Verbesserung der energetischen Effizienz des Einfamilienhauses gewährt wurden.

Wie wird der Zuschuss für die Dämmung beantragt?

Das Programm zur Unterstützung der Dämmung von Einfamilienhäusern wird vom Ministerium für Verkehr, Bau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik (weiterhin „Ministerium“ genannt) verwaltet. Das Programm soll (abhängig von der Genehmigung der erforderlichen Novelle des Gesetzes Nr. 555/2005 Z. z. über die energetische Effizienz von Gebäuden und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften) ab dem 1. Januar 2016 starten. Nach diesem Datum wird das Ministerium einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für die Dämmung von Einfamilienhäusern veröffentlichen.

Anträge können nach dem Aufruf über ein elektronisches Formular eingereicht werden, aus dem automatisch eine Papierform des Antrags generiert wird, die der Antragsteller innerhalb der festgelegten Frist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Ministerium sendet.

Der Antragsteller kann den Antrag auf einen Zuschuss nach Abschluss der Dämmung des Einfamilienhauses stellen, aber auch vor deren Durchführung, und das Ministerium wird ihm den Betrag des Zuschusses im Budget reservieren. In diesem Fall legt das Ministerium eine Standardfrist für die Durchführung der Dämmung und die Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Berechnung des endgültigen Zuschussbetrags fest. Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert der Antragsteller den Anspruch auf den Zuschuss gemäß dem ursprünglichen Antrag. Für die Antragstellung vor der Durchführung der Dämmung sind unter anderem eine Projektdokumentation für die Dämmung des Einfamilienhauses einschließlich einer projektbezogenen Energiebewertung, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der projektbezogenen Energiebewertung und ein Auszug aus dem Grundbuch des Einfamilienhauses erforderlich, der für rechtliche Zwecke verwendet werden kann.

Ein Antrag auf den Zuschuss kann auch für Arbeiten gestellt werden, die nach dem 31. Dezember 2014 begonnen wurden. Wenn der Antrag auf den Zuschuss nach Abschluss der Dämmung des Einfamilienhauses gestellt wird, wird der Zuschuss innerhalb von 90 Tagen gewährt.

Wenn jedoch der Antrag auf den Zuschuss vor der Durchführung der Dämmung des Einfamilienhauses gestellt wird, wird das Verfahren zur Antragstellung in zwei Phasen durchgeführt. Die Gewährung des Zuschusses wird um die Zeit der Durchführung der Dämmung verlängert, die höchstens 12 Monate betragen kann. Die Frist für die Gewährung des Zuschusses kann in diesem Fall bis zu 15 Monate betragen.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss für die Dämmung eines Einfamilienhauses kann bis zu 30 % der berechtigten und gezahlten Kosten (max. 6.000 Euro) betragen, jedoch höchstens in der Höhe von

  • 5.000,- Euro, abhängig von den erreichten wärmetechnischen Eigenschaften der einzelnen Bauteile, zu denen die Außenwände, die äußeren Öffnungsflächen (Fenster, Türen), das Dach und die Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen gehören, und
  • 1.000,- Euro, abhängig von der erreichten Wärmebedarfszahl für das Heizen des Einfamilienhauses.

Die Höhe des Zuschusses für renovierte oder ausgewechselte Bauteile wird auf 1 m2 der Wärmeübertragungsfläche begrenzt.

Der Zuschuss für die Dämmung des Einfamilienhauses kann um die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation für die Dämmung des Einfamilienhauses einschließlich der projektbezogenen Energiebewertung des Einfamilienhauses und für die Erstellung des Energieausweises um maximal 500,- Euro erhöht werden.

Der Gesamtzuschuss kann somit bis zu 6.500,- Euro betragen.

Berechtigte Kosten für die Dämmung des Einfamilienhauses sind die Kosten für die Ausführung der Dämmung des Einfamilienhauses. Darin können auch die Kosten für die Regulierung des Heizsystems und die Kosten für damit verbundene bauliche Änderungen wie die Erneuerung von Eingängen, Blitzschutzanlagen und hervorstehenden Teilen des Gebäudes wie Loggien und Balkonen enthalten sein. Berechtigte Kosten umfassen auch die Mehrwertsteuer.

Wie dämmt man richtig?

Bei der Vorbereitung und Ausführung der Dämmung sind die Anforderungen der technischen Norm „STN 73 0540-2: 2012 Wärmeschutz von Gebäuden, Wärmetechnische Eigenschaften von Baukonstruktionen und Gebäuden, Teil 2: Funktionale Anforderungen“ zu beachten.

Ein höherer Zuschuss kann für die Dämmung eines Einfamilienhauses gewährt werden, bei dem bessere wärmetechnische Eigenschaften der Außenwände, der äußeren Öffnungsflächen (Fenster, Türen), des Daches und der Innenwände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie ein niedrigerer Wärmebedarf für das Heizen des Einfamilienhauses erreicht werden, wobei es sich um Werte handelt, die der genannten technischen Norm entsprechen, die ab dem 1. Januar 2016 gilt.

Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn die Dämmung des Einfamilienhauses die Normwerte erreicht, die bis zum 1. Januar 2016 gelten. In diesem Fall wird eine niedrigere Zuschusshöhe festgelegt.

Für die Dämmung von Bauteilen, die nicht den normierten Werten entsprechen, wird kein Zuschuss gewährt. Bei allen renovierten und ausgetauschten Bauteilen muss auch das hygienische Kriterium der genannten technischen Norm erfüllt sein.

Weitere Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses

Um die Qualität der Dämmung des Einfamilienhauses zu gewährleisten, sind für den Erhalt des Zuschusses folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • die Erstellung einer Projektdokumentation für die Dämmung einschließlich der projektbezogenen Energiebewertung,
  • die Verwendung eines Wärmedämmungssystems für die äußere Wärmeschutzschicht der Wände, für das der Hersteller des Systems eine Erklärung über die Parameter des Systems abgegeben hat,
  • die Bestellung der Ausführung der Dämmung des Einfamilienhauses (Außenwände) bei einem Ausführenden, der für das Wärmedämmungssystem einen Inspektionsbericht von einem akkreditierten Inspektionsorgan vorweisen kann,
  • die Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung für die Dämmung des Einfamilienhauses,
  • die Vorlage einer Lizenz für die Installation von Außenöffnungsbauten im Einfamilienhaus (gilt für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2016 eingereicht werden),
  • nach Abschluss der Dämmung des Einfamilienhauses muss ein Energieausweis erstellt werden.

Zusätzlich müssen zur Beantragung des Zuschusses alle Rechnungen oder andere Belege einschließlich der Nachweise über die Zahlung der berechtigten Kosten vorgelegt werden, aus denen sich der Zuschussbetrag berechnen lässt. Das Ministerium wird auch Fotodokumentationen der Dämmung des Einfamilienhauses verlangen.

Martin Kóňa
Sprecher des Ministeriums für Verkehr, Bau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik

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